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Wann wird eine Marke zur Gattungsbezeichnung?

24/04/2014

Im Vorabentscheidungsverfahren backaldrin-Pfahnl des EuGH vom 06.03.2014, C-409/12 sind die Kriterien für die Entwicklung zu einem Freizeichen zum Teil neu festgelegt worden. Richtet sich ein Produkt in erster Linie an den Verbraucher, so sollen sich – in Abweichung zur bisherigen nationalen Rechtsprechung in Deutschland, Frankreich und Österreich und im Gegensatz zur Auffassung der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich- die beteiligten Verkehrskreise vor allem aus dem Kreis der Verbraucher zusammensetzen.

Dies stellt eine potentielle Gefährdung des Bestandes gerade von bekannten Marken dar: Denn mit der Verengung der beteiligten Verkehrskreise entscheidet letztlich ein kleiner Teil der Verkehrskreise über die objektive Entwicklung zu einem Freizeichen, auf die der Markeninhaber selbst keinen Einfluss nehmen kann. Zudem neigen gerade die Verbraucherkreise gerne dazu, besonders bekannte Marken als Synonym für eine Produktgruppe anzusehen.

Die Entwicklung weg von einer umfassenden Beurteilung der beteiligten Verkehrskreise hin zu nur einer homogenen Gruppe ist als bedenklich einzustufen und könnte ligistischen Reparaturbedarf oder zumindest eine Klarstellung in der Marken-RL erfordern.

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Egon Engin-Deniz
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Wien